Stiftungszweck

Zweck der Filosofia Italiana-Stiftung ist es, die wissenschaftliche Forschung über die neuere italienische Philosophie seit dem 18. Jahrhundert und wissenschaftliche Kontakte zu italienischen Philosophen zu fördern. Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch

  • die Förderung von Gastvorträgen und Gastprofessuren italienischer Philosophen, vornehmlich an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
  • die finanzielle Unterstützung von Tagungen zu der genannten Thematik, durch die der problemorientierte Gedankenaustausch zwischen Italienern und Deutschen gefördert werden soll,
  • die Gewährung von Stipendien, Reisekosten-, Sach- und Druckbeihilfen für Forschungen auf dem Gebiet der neueren italienischen Philosophie.

Sobald das erforderliche Stiftungsvermögen vorhanden ist, wird vordringlich

  • die Errichtung einer Forschungsstelle für neuere italienische Philosophie (evtl. in Verbin­dung mit einer Stiftungsprofessur an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg) und ihre Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln.

Dass die italienische Philosophie der letzten Jahrhunderte in Deutschland kaum bekannt ist, liegt sicherlich an der Sprachbarriere, aber auch daran, dass es keine für sie zuständige Forschungseinrichtung gibt. Die geplante Forschungsstelle wäre in Deutschland einmalig. In einer Zeit der europäischen Einigung würde sie eine wichtige kulturelle Aufgabe erfüllen.

Die Filosofia Italiana-Stiftung verfolgt somit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige wissenschaftliche Zwecke. Zuwendungen (Zustiftungen zum Stiftungskapital oder Spenden für laufende Aktivitäten) können bis zu 20% der jährlichen Einkünfte steuerlich abgesetzt werden.

Wenn die Umstände es irgendwann nicht mehr zulassen sollten, den Stiftungszweck dauernd zu erfüllen, können Vorstand und Kuratorium in gemeinsamer Sitzung die Stiftung auflösen oder mit einer anderen Stiftung zusammenlegen, die ähnliche gemeinnützige Zwecke verfolgt. Bei der Auflösung der Stiftung erhalten die noch lebenden Stifter bzw. stiftenden Institutionen im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen ihre eingebrachten Kapitalanteile zurück.

Die Stiftung ist derzeit nur operativ tätig. Deshalb können keine Förderanträge gestellt werden.